Jahr für Jahr steht man wiederholt vor der gleichen Aufgabenstellung: die Steuererklärung sollte angefertigt werden! Damit stellt sich auch die selbe alljährliche Beunruhigung ein: „Habe ich wirklich alles korrekt, restlos und zeitgerecht beim Ausfüllen berücksichtigt?“.
Bewahren Sie sich einfach vor dieser Aufregung! Denn was für Sie einzig eine lästige Bürde bedeutet, ist für uns die ganz normale Arbeit. Somit können wir Ihnen unseren Service auch zu ausgesprochen fairen Preisen anbieten und Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung im Spezialgebiet der Steuererklärungen im Kanton Schaffhausen.
Lassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung für 2022 besser von unserem Steuerberater ausgestalten. Auf diese Weise vermeiden Sie teure Fehler beim Ausfüllen und machen sicher alle Abzüge geltend, die Ihnen zustehen.
Das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung muss nicht teuer sein. Ganz im Gegenteil: Ab 95 Franken erledigen wir die knifflige Arbeit für Sie und erledigen Ihre gesamte Steuererklärung für Stetten (SH). Die Mehrheit unserer Kunden spart durch unseren Rundum-Service mehr Steuern ein und profitieren überdies unter anderen von:
Laufender Anpassung an gesetzliche Vorschriften
Garantierte Einhaltung von Fristen und Terminen
Steuerberatung inklusive Abhol- und Bringservice
Abzug ALLER Kosten von der Steuer
Doch dies ist noch längst nicht alles. Erfahren Sie, weswegen Sie bevorzugt noch heute unsere Steuerexperten für den Kanton Schaffhausen konsultieren sollten.
Unser Service im DetailIm Rahmen der Ausgestaltung der Preise legen wir Wert auf eine vollumfängliche Transparenz.
Persönliche Korrespondenz im Kanton Schaffhausen
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Schaffhausen
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Schaffhausen
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Schaffhausen
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Die Pflicht zur Einreichung der Steuererklärung gilt grundsätzlich für volljährige Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Schaffhausen. Angestellte und Selbstständig Erwerbende müssen aus diesem Grund ihre Steuererklärungen 2022 bis spätestens zum 31. März 2023 beim zuständigen Steueramt eingereicht haben.
Sowohl Ehepaare, wie auch eingetragene Partnerschaften werden gemeinsam besteuert. Hier muss eine gemeinsame Steuererklärung ausgefüllt und eingereicht werden.
Da das kantonale Steuerrecht vielschichtige Bestimmungen enthält, kann das Beiziehen eines Steuerexperten sinnvoll sein. Ein kompetenter Steuerberater hilft, sämtliche zugelassenen Abzugsmöglichkeiten zu erkennen, richtig zu verbuchen und allgemein Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden.
So viel Zeit bleibt Ihnen, um die Steuererklärung für das Jahr 2022 im Kanton Schaffhausen einzureichen:
Steuerberatung muss nicht teuer sein. Holen Sie noch heute Ihr unverbindliches und absolut kostenloses Angebot bei uns ein.
Brämlenstr. 2
8234 Stetten (SH)
Tel: 052 644 00 11 Email: info@stetten.ch Web: http://www.stetten.ch
Infos zu Zahlungsaufschub und Erleichterungen unter: